Praxisraum Praxisdetail

Kosten

Grundsätzlich gibt es vier mögliche Kostenträger für eine Behandlung in unserer Praxis.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für eine Therapie in unserer Praxis werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen. Sie müssen uns lediglich zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen und diese bei einer sich anschließenden Therapie einmal im Quartal einlesen lassen. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt wird nicht benötigt. Die Gebühren richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Abrechnung erfolgt, wie bei allen anderen Ärzten auch, über die Kassenärztliche Vereinigung und sie erhalten von uns keine Rechnungen.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Therapie oder Diagnostik in unserer Praxis. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Stundenumfang eine Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) übernommen wird und wie diese zu beantragen ist. Ich unterstütze Sie dabei gern. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

Die Kosten richten sich dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Selbstzahler

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für eine Psychotherapie oder neuropsychologische Diagnostik selbst zu tragen, entfallen einige Formalitäten wie z.B. die Antragsstellung bei der Krankenkasse. Die Behandlung kann somit in der Regel sehr zeitnah beginnen. Für eine Beratung oder Paarberatung kommt nur diese Möglichkeit der Kostenübernahme in Frage. Auch in diesem Fall erhalten sie von uns eine monatliche Rechnung.

Die Kosten richten sich auch dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Berufsgenossenschaft

Bei Erkrankungen die durch Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ausgelöst werden (z.B. Traumata oder sonstige psychische Unfallfolgen), übernehmen in der Regel die Berufsgenossenschaften die Behandlungskosten. Auch neuropsychologische Begutachtungen werden in vielen Fällen von der Berufsgenossenschaft in Auftrag gegeben und die Kosten werden übernommen.